Beantragung Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

  • Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
  • Für Kinder ab 6 Jahren ist zwingend die Erfassung des Fingerabdruckes erforderlich (Kind muss bei Beantragung anwesend sein)
  • In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

 
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt vorzulegen?

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild
  • erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
    das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • Geburtsurkunde/Eheurkunde/Stammbuch (falls Sie nicht in Weißenburg i.Bay. geboren sind bzw. geheiratet haben und noch nie Urkunden bei der Meldebehörde vorgelegt wurden)
  • evtl. alten Personalausweis
  • bei Beantragung unter 16 Jahren: evtl. alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, sowie Geburtsurkunde und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.


Gültigkeit des Dokuments

  • Personalausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. (Ein endgültiges Dokument muss gleichzeitig beantragt werden!)


Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):

  • Personalausweis: 37,00 €
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Bearbeitungsdauer:

Abholvollmacht neuer Personalausweis Zustimmungserklärung der Eltern für neuen Personalausweis

Ansprechpartner

Frau Heike Balhuber
09141 907187
Frau Julia Bogatinov
09141 907145
Frau Gina Oberhuber
09141 907142
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