Beantragung Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

  • Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
  • Für Kinder ab 6 Jahren ist zwingend die Erfassung des Fingerabdruckes erforderlich (Kind muss bei Beantragung anwesend sein)
  • In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

 
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt vorzulegen?

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild
  • erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
    das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • Geburtsurkunde/Eheurkunde/Stammbuch (falls Sie nicht in Weißenburg i.Bay. geboren sind bzw. geheiratet haben und noch nie Urkunden bei der Meldebehörde vorgelegt wurden)
  • evtl. alten Personalausweis
  • bei Beantragung unter 16 Jahren: evtl. alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, sowie Geburtsurkunde und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.


Gültigkeit des Dokuments

  • Personalausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. (Ein endgültiges Dokument muss gleichzeitig beantragt werden!)


Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):

  • Personalausweis: 37,00 €
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Bearbeitungsdauer:

Abholvollmacht neuer Personalausweis Zustimmungserklärung der Eltern für neuen Personalausweis

Ansprechpartner

Frau Julia Bogatinov
09141 907145
Herr John Meister
09141 907144
Frau Gina Oberhuber
09141 907142
Logo Fränkisches SeenlandLogo Naturpark AltmühltalLogo Tourismusverband FrankenLogo Erlebe.BayernLogo Deutsche Limes-Straße