Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Weißenburg i. Bay.

Die „Wärme- oder Heizungswende“ steht derzeit im Fokus vieler Diskussionen. Die kommunale Wärmeplanung bildet einen entscheidenden Baustein bei der Verwirklichung dieses Vorhabens und ist ein bedeutender Schritt in Richtung Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Sie ist einer der wesentlichen Faktoren auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität und zur Umsetzung der Klimaschutzziele in Deutschland. Aus diesen Gründen hat die Stadt Weißenburg i. Bay. beschlossen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, zusammen mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.


Nachfolgend können Sie wichtige Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung ansehen und herunterladen:

FAQ Kommunale Wärmeplanung

In unserer Fragebogenaktion in der mittelalterlichen Innenstadt hat sich beim Thema Biomethan eine wichtige Klarstellung ergeben:

Biomethan ist ein auf Erdgasqualität au ereitetes Biogas, dass in jeder herkömmlichen bestehenden oder neuen Erdgasheizung ohne weitere Anpassungsmaßnahmen verbrannt werden kann. Beim Einsatz von 100% Biomethan werden die Verpflichtungen aus dem GEG (Gebäudeenergiegesetz = sog. Heizungsgesetz) sofort erfüllt und der Hausbesitzer kann seine bestehende Heizkesselanlage weiterbetreiben, ohne die Heizungsanlage erneuern zu müssen (z.B. Pellet‐Kessel, Wärmepumpe). Dadurch kann der höhere Biomethanpreis gut verkraftet werden, weil im Gegenzug keine hohen Geldbeträge für eine neue Heizungsanlage bereitgestellt werden müssen.

Eignungsprüfung Weißenburg

Nach dem Herunterladen sollte die Gesamtkarte Eignungsgebiete als Grafik sichtbar sein.

Fokusgebiete in der Kommunalen Wärmeplanung:

Weißenburg West Mittelalterliche Kernstadt Lehenwiesenweg II mit Neubaugebiet Galgenbergsiedlung Fokusgebiet Bauhof

Nach dem Herunterladen sollte die Karten der Fokusgebiete als Grafik sichtbar sein.

Hier sehen Sie Stadtgebiete, in denen eine gute Eignung für ein Wärmenetz existiert, weil z.B. Abwärmequellen in der Nähe vorliegen oder besonders gut erneuerbare Energiequellen erschlossen werden können. Diese Gebiete werden in der kommunalen Wärmeplanung mit größerer Detailtiefe betrachtet.

Angaben zum Vorhaben

Titel und Förderkennzeichen:

KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Weißenburg i. Bay. (67K26179)

Laufzeit:                                                                                                                                                           Die Förderphase läuft von 01.10.2023 bis 30.04.2025

Fördergeber:                                                                                                                          Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Projektträgerschaft:                                                                                                                                  Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie 


Gefördert durch:

Logo Fränkisches SeenlandLogo Naturpark AltmühltalLogo Tourismusverband Franken 2024Logo Erlebe.BayernLogo Deutsche Limes-Straße

Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl

Die Beantragung kann ab 22.01.2025 erfolgen! Versand bzw. Abholung der Unterlagen ist voraussichtlich ab 10.02.2025 möglich