Urkundenanforderung

Allgemein:

Sie erhalten vom Standesamt Weißenburg i. Bay. für Personenstandsfälle, die sich in Weißenburg i. Bay. und den Ortsteilen ereignet haben folgende Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunden
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunden
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister

Grundsätzlich werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Ab 01.01.2009 haben auch Geschwister bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ein Recht auf Erteilung einer Geburtsurkunde bzw. Sterbeurkunde der Schwester/des Bruders.

Falls Sie für eine andere Person (z.B. Ihre Verlobte/Ihren Verlobten) Urkunden besorgen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person vor. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.

12,- € pro Urkunde

Persönliche Abholung

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen benötigen.

ODER

Schriftliche Anforderung

Urkundenanforderung

Sie können die gewünschten Urkunden auch schriftlich oder per Mail (standesamt@weissenburg.de) anfordern.
Legen/fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. 
Die Anschrift lautet: Standesamt Weißenburg i. Bay., Marktplatz 19, 91781 Weißenburg i. Bay.. Wir senden Ihnen die bestellten Urkunden nach Zahlungseingang per Post zu.

Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 12 ,- € pro Urkunde an die Stadt Weißenburg i. Bay. (IBAN: DE58 7645 0000 0000 0005 58, BIC: BYLADEM1SRS).

Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Namen der Person an, auf die sich die Urkunde bezieht. Bitte beachten Sie, dass Urkundenanforderungen ohne Zahlungseingang binnen 14 Tagen ungültig werden. 

ODER

 

Über diesen Link können Sie die Urkundenanforderung online durchführen

Voraussetzung: neuer Personalausweis mit aktiver Onlineausweisfunktion!

Ansprechpartner

Herr Joachim Heinlein
09141 907150
Frau Stefanie Kirchdorfer
09141 907247
Frau Helga Pohlandt-Pöschl
09141 907246
Frau Adelheid Straßner
09141 907248
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