Eheschließung in Deutschland
Allgemein:
- Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch (09141/907-150) oder persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen mitzubringen sind.
- Wenn Sie in Weißenburg i. Bay. wohnen und in Deutschland heiraten möchten, ist das Standesamt Weißenburg i. Bay. für die Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) zuständig.
- Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.
- Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen (von dieser ist die Eheschließung abhängig).
- Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden.
Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- 55,- € Anmeldung einer Eheschließung (2 x deutsches Recht)
- 30,- € zusätzlich je Ehegatte für den ausländisches Recht gilt
- 100,- € Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
- 40,- € Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
- 12,- € Eheurkunde
- 5,- € Melderegisterauskunft pro Person
- zwischen 18- € und 35,- € Stammbuch nach Wahl (freiwillig)
Termine:
Eheschließeungen werden Montag bis Freitag zwischen 08.30 und 11.30 Uhr durchgeführt.
Sollten Sie einen anderen Termin wünschen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Standesbeamten.
Erläuterungen zur Namensführung:
Namensführung nach deutschem Recht (§ 1355 BGB)
Variante 1:
- Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab:
- Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen.
- Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.
Variante 2:
- Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen:
- Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Familiennamen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d.h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf der Hinzufügung ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
- Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename nicht aus mehreren Namen besteht.
- Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden.
Namensführung nach ausländischem Recht
- Wir können Ihnen hier leider keine Aufstellung über die Namensführungsvarianten aller in Frage kommenden Rechte darstellen. Bei Fragen zur Namensführung nach ausländischem Recht beraten wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne telefonisch (09141/907-150) oder in einem persönlichen Gespräch.
Eheschließung im Ausland
Allgemein:
- Es steht Ihnen frei, in allen Ländern der Welt Ihre Ehe zu schließen.
- Welche Unterlagen Sie im entsprechenden Land für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte vor Ort oder bei der zustänidgen Auslandsvertretung in Deutschland.
- Sollte von Ihnen eine Familienstandsbescheinigung verlangt werden, erhalten Sie diese bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Evtl. benötigen Sie ein
Ehefähigkeitszeugnis:
- Sie möchten als Deutsche/Deutscher im Ausland heiraten und benötigen dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis?
- Zur Ausstellung dieses Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes Ihren Aufenthalt haben. Haben Sie im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend und auch für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
- Falls Sie sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Für das Ehefähigkeitszeugnis sind auch sämtliche Unterlagen der/des ausländischen Verlobten vorzulegen, da das Standesamt mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die beiden in dem Ehefähigkeitszeugnis Genannten aus deutscher Sicht eine Ehe schließen dürfen.
- Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag der Ausstellung.
-
Über die vorzulegenden Unterlagen für zwei deutsche Heiratswillige informieren wir Sie vorher gerne telefonisch (09141/907-150) oder persönlich
Gebühren:
- 55,- € Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- 30,- € zusätzlich je Ehegatte für den ausländisches Recht gilt
Gültigkeit von im Ausland geschlossenen Ehen:
Allgemein:
- Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht nur dann wirksam, wenn sie nach der im Eheschließungsland geltenden Form (Ortsform) oder unter Beachtung der Formvorschriften des Heimatrechts beider Ehegatten geschlossen wurde.
- Um die Echtheit Ihrer Heiratsurkunde beweisen zu können, ist es erforderlich, dass diese Heiratsurkunde mit einer Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille) versehen ist. Bei manchen Staaten ist auch die inhaltliche Überprüfung der Urkunden nötig. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Ihr ausländische Heirat können Sie beim Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen.
-
Falls Sie eine Nachbeurkundung wünschen:
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe:
Allgemein:
- Nach einer Eheschließung im Ausland kann für Deutsche oder Ehegatten mit deutschem Personalstatus die Eheschließung im Eheregister des Standesamts Weißenburg i. Bay. nachbeurkundet werden.
- Für den Personenkreis der Aussiedler kann für eine im Aussiedlungsgebiet erfolgte Eheschließung eine Nachbeurkundung im Eheregister erfolgen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bereits eine Bescheinigung nach § 15 BVFG (Spätaussiedlerbescheinigung) ausgestellt wurde.
- Antragsberechtigt sind die Ehegatten; wenn beide bereits verstorben sind, kann der Antrag auch von den Eltern oder einem Kind gestellt werden.
- Das Standesamt Weißenburg i. Bay. ist für die Nachbeurkundung zuständig, wenn der Antragsteller hier seinen Wohnsitz hat.
- Für Ehegatten, bei denen keiner Deutscher ist oder keiner über ein deutsches Personalstatut (z.B. Asylberechtigung) verfügt, ist die Nachbeurkundung im Eheregister leider nicht möglich.
-
Falls Sie eine Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung wünschen, erkunden Sie sich bitte vorher telefonisch (09141/907-150) oder persönlich, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Gebühren:
- 55,- € Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
- 30,- € zusätzlich je Ehegatte für den ausländisches Recht gilt
- 12,- € Eheurkunde
- 30,- € bei Abgabe einer Erklärung zur Namensführung
- zwischen 18- € und 35,- € Stammbuch nach Wahl (freiwillig)
Namensführung nach ausländischem Recht
- Wir können Ihnen hier leider keine Aufstellung über die Namensführungsvarianten aller in Frage kommenden Rechte darstellen. Bei Fragen zur Namensführung nach ausländischem Recht beraten wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne telefonisch (09141/907-150) oder in einem persönlichen Gespräch.
Social Media
Heute in einer Woche ist es soweit - die Weißenburger Weihnacht 2024 wird am 13.12.2024 um 18:30 Uhr mit dem feierlichen Prolog des Weißenburger Christkinds Nadine offiziell eröffnet. Freut ihr…
Verlegung des Wochenmarktes ab Samstag 07. Dezember 2024
Der Weißenburger Wochenmarkt findet im Dezember in der Spitalanlage (Untere Stadtmühlgas-se) statt. Samstags wird zusätzlich die…