Für dringend notwendige Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an und in Gebäuden, die in einem Sanierungsgebiet liegen, können Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Diese können gewährt werden, wenn die entstehenden Kosten nicht durch die zu erwartenden Erträge des Gebäudes (z. B. Mieten, Pachterlöse) und andere Fördermittel (z. B. Soziale Wohnraumförderung und ggf. Mittel aus der Denkmalpflege) gedeckt werden können (Ansprechpartner für das Verfahren Städtebauförderung: Herr Kraft).
Außerdem bestehen für den Bauherrn für Aufwendungen zur Sanierung von Gebäuden, die in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten liegen, nach § 7h des Einkommenssteuergesetzes erhöhe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (Ansprechpartnerin: Frau Karl).
Bitte beachten
Zur Wahrung der inhaltlichen und formalen Anforderungen wird den Bauherren dringend empfohlen, rechtzeitig vor Beginn von Planungsarbeiten Kontakt mit dem Bauamt der Stadt Weißenburg i. Bay. aufzunehmen.
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