Weitere Zuständigkeiten

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

über eine Person:

Es werden folgende Daten benötigt:

  • Verwendungszweck der Gewerbezentralregisterauskunft
  • Evtl. Adresse der Behörde (falls es bei einer Behörde vorgelegt werden muss)

Gebühr:

  • 13,00 €

Dauer:

  • ca. 8-14 Tage

über eine Firma:

Es werden folgende Daten benötigt:

  • Name der Firma
  • Sitz der Firma
  • Anschrift der Firma
  • Rechtsform
  • HRB-Nummer
  • Registergericht oder Genehmigungsbehörde
  • Verwendungsweck der Gewerbezentralregisterauskunft
  • Falls es bei einer Behörde vorgelegt werden muss: Verwendungszweck/Geschäftsnummer und Adresse der Behörde

Gebühr:

  • 13,00 €

Dauer:

  • ca. 5 - 7 Tage

Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung

Meldebescheinigung:

  • In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können, dass Sie an einem Wohnsitz nicht mehr ansässig sind. Dazu dient die Meldebescheinigung. Die Daten dazu liefert die Meldebehörde auf Basis der im Melderegister eingetragenen Daten.

Aufenthaltsbescheinigung:

  • Für einige Anträge benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebescheinigung, beispielsweise Informationen über Ihren Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit.

  • Die Gültigkeit von Aufenthaltsscheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle.

  • Für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt wird immer eine Aufenthaltsbescheinigung gefordert.

Vorzulegen ist:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 5,00 €
  • Für bestimmte soziale Zwecke ist die Bescheinigung gebührenfrei (Verwendungszweck muss nachgewiesen werden).

Führungszeugnis

Es werden folgende Daten benötigt:

  • Verwendungszweck des Führungszeugnisses
  • Evtl. Adresse der Behörde (falls es bei einer Behörde vorgelegt werden muss)

Gebühr:

  • 13,00 €

Dauer:

  • ca. 5 - 7 Tage 
  • ca. 3 - 4 Wochen (Europäisches Führungszeugnis)

Ansprechpartner

Frau Svenja Bayer
09141 907142
Frau Carmen Gesell
09141 907145
Herr John Meister
09141 907144
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Beantragung von Reisedokumenten

Ab dem 01. Mai 2025 sind wir rechtlich dazu verpflichtet, nur noch digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen zu verwenden. Diese digitalen Lichtbilder können in geeigneten Fotostudios für Sie erstellt und in einer extra dafür vorgesehenen Cloud für die weitere Verwendung Ihrer Passbehörde (Einwohnermeldeamt Weißenburg) bereitgestellt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir papiergebundene Lichtbilder nur noch bis einschließlich 30. April 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten annehmen dürfen. Bitte beachten Sie bei einer geplanten Ausweis- oder Passbeantragung in den kommenden Wochen die richtige Wahl Ihres Lichtbildes (papiergebunden bzw. digital).