Bürger- und Teilbürgerversammlungen

Nach Art. 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Wort grundsätzlich nur Gemeindeangehörige bzw. Gemeindeeinwohner erhalten können und dass nur Punkte behandelt werden können, die von allgemeinem Interesse sind. 

Anregungen werden gerne telefonisch oder schriftlich entgegengenommen!

Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit  telefonisch oder per Mail bei der Stadtverwaltung melden.

Ansprechpartner

Frau Inge Wittmann
09141 907102
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