Bürger- und Teilbürgerversammlungen

Nach Art. 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Wort grundsätzlich nur Gemeindeangehörige bzw. Gemeindeeinwohner erhalten können und dass nur Punkte behandelt werden können, die von allgemeinem Interesse sind. 

Anregungen werden gerne telefonisch oder schriftlich entgegengenommen!

Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit  telefonisch oder per Mail bei der Stadtverwaltung melden.

Ansprechpartner

Frau Inge Wittmann
09141 907102
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Beantragung von Reisedokumenten

Ab dem 01. Mai 2025 sind wir rechtlich dazu verpflichtet, nur noch digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen zu verwenden. Diese digitalen Lichtbilder können in geeigneten Fotostudios für Sie erstellt und in einer extra dafür vorgesehenen Cloud unser Einwohnermeldeamt bereitgestellt werden. Wir bitten können papiergebundene Lichtbilder nur noch bis einschließlich 30. April 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten annehmen!