Lebenspartnerschaft

Gesetz zur Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Ehe

Der Bundestag hat das oben genannte Gesetz beschlossen, das am 01. Oktober 2017 in Kraft getreten ist.

Die wichtigsten Änderungen:

Gleichgeschlechtliche Paare können seit 01.10.2017 die Ehe schließen – siehe Eheschließung.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, welche bis zum 30.09.2017 eine Lebenspartnerschaft begründet haben, bleiben auch nach diesem Datum weiterhin Lebenspartner.

Besteht die Lebenspartnerschaft noch, können diese Paare nach dem 01.10.2017 durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisherige Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Wenn Sie in Weißenburg i.Bay. wohnhaft sind, wenden Sie sich bezüglich der erforderlichen Unterlagen und Terminvereinbarung bitte an uns. Wenn Sie nicht in Weißenburg i.Bay. wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Ansprechpartner

Herr Joachim Heinlein
09141 907150
Frau Johanna Felleiter
09141 907247
Frau Helga Pohlandt-Pöschl
09141 907246
Frau Adelheid Straßner
09141 907248
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